Rechtsprechung
LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2011 - 11 Sa 548/10 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 1 Abs 2 S 1 Alt 1 KSchG, § 138 ZPO
Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Leistungsminderung - Darlegungslast - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung bei Widerlegung indiziell vorgetragener negativer Gesundheitsprognose
- arbeitsrechtsiegen.de
Krankheitsbedingte Kündigung - dauerhafte Leistungsminderung - Darlegungslast
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unwirksame krankheitsbedingte Kündigung bei Widerlegung indiziell vorgetragener negativer Gesundheitsprognose
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Koblenz, 09.09.2010 - 7 Ca 94/10
- LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2011 - 11 Sa 548/10
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BAG, 07.11.2002 - 2 AZR 599/01
Krankheitskündigung - Negativprognose - Beweiswürdigung - Anhörung des …
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2011 - 11 Sa 548/10
Dies können einerseits im betrieblichen Bereich unzumutbare Störungen im Betriebsablauf sein, im wirtschaftlichen Bereich insbesondere die Tatsache der unzumutbaren Entgeltfortzahlungskosten (BAG 07.11.2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40, 10.11.2005 - a.a.O., 08.11.2007 - 2 AZR 292/06 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 29).Des Weiteren hat er vorzutragen, warum in Zukunft nicht mehr oder nicht mehr im bisherigen Umfang mit Fehlzeiten zu rechnen ist (BAG 07.11.2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40).
Er kann seiner Mitwirkungspflicht auch dadurch genügen, indem er substantiiert darlegt, warum aus den in der Vergangenheit liegenden Krankheitszeiten nach Auskunft der behandelnden Ärzte nicht mit einer negativen Prognose zu rechnen ist (BAG 07.11.2002 - a.a.O.; 06.09.1989 - 2 AZR 19/89 - NZA 1990, 553).
- BAG, 08.11.2007 - 2 AZR 292/06
Personenbedingte Kündigung - Krankheit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2011 - 11 Sa 548/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (19.04.2007 2 - AZR 239/06 - NZA 2007, 1041; 08.11.2007 - 2 AZR 292/06 - NZA 2008, 593 jew. m. w. N.) ist eine krankheitsbedingte Kündigung in drei selbständigen Prüfungsschritten auf ihre soziale Rechtfertigung zu überprüfen.Krankheitsbedingte Fehlzeiten der Vergangenheit haben grundsätzlich nur indizielle Bedeutung für die Zukunft, dies jedoch nur soweit die Krankheiten nicht ausgeheilt sind und Wiederholungsgefahr besteht (BAG 08.11.2007 - 2 AZR 292/06 - a.a.O.).
Dies können einerseits im betrieblichen Bereich unzumutbare Störungen im Betriebsablauf sein, im wirtschaftlichen Bereich insbesondere die Tatsache der unzumutbaren Entgeltfortzahlungskosten (BAG 07.11.2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40, 10.11.2005 - a.a.O., 08.11.2007 - 2 AZR 292/06 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 29).
- BAG, 10.11.2005 - 2 AZR 44/05
Krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2011 - 11 Sa 548/10
Die Darlegung einer negativen Zukunftsprognose setzt im Hinblick auf die Indizwirkung in der Vergangenheit aufgetretener Krankheitszeiten grundsätzlich einen hinreichend prognosefähigen Betrachtungszeitraum voraus, der nicht starr anzusetzen ist, sondern abhängig ist vom dargelegten Kündigungssachverhalt (BAG 10.11.2005 - 2 AZR 44/05 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 42).Dies können einerseits im betrieblichen Bereich unzumutbare Störungen im Betriebsablauf sein, im wirtschaftlichen Bereich insbesondere die Tatsache der unzumutbaren Entgeltfortzahlungskosten (BAG 07.11.2002 - 2 AZR 599/01 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 40, 10.11.2005 - a.a.O., 08.11.2007 - 2 AZR 292/06 - AP KSchG 1969 § 1 Personenbedingte Kündigung Nr. 29).
- BAG, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06
Kündigung wegen dauernder Leistungsunfähigkeit
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2011 - 11 Sa 548/10
Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes (19.04.2007 2 - AZR 239/06 - NZA 2007, 1041; 08.11.2007 - 2 AZR 292/06 - NZA 2008, 593 jew. m. w. N.) ist eine krankheitsbedingte Kündigung in drei selbständigen Prüfungsschritten auf ihre soziale Rechtfertigung zu überprüfen.Im Falle der lang andauernden Erkrankung ohne absehbare positive Zukunftsprognose (länger als 1 ½ Jahre krank, Heilungserfolg nicht absehbar oder arbeitsunfähig erkrankt und innerhalb der nächsten 24 Monate keine Wiederherstellungsprognose stellbar), ist, wie bei feststehender Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung auf Dauer, allein aufgrund der dauerhaften Störung des Austauschsverhältnis vom Vorliegen erheblicher betrieblicher Auswirkungen auszugehen (BAG 29.04.1999 - 2 - AZR 431/98 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 36, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06 - a.a.O.).
- BAG, 29.04.1999 - 2 AZR 431/98
Krankheitsbedingte Kündigung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2011 - 11 Sa 548/10
Im Falle der lang andauernden Erkrankung ohne absehbare positive Zukunftsprognose (länger als 1 ½ Jahre krank, Heilungserfolg nicht absehbar oder arbeitsunfähig erkrankt und innerhalb der nächsten 24 Monate keine Wiederherstellungsprognose stellbar), ist, wie bei feststehender Unmöglichkeit der Erbringung der Arbeitsleistung auf Dauer, allein aufgrund der dauerhaften Störung des Austauschsverhältnis vom Vorliegen erheblicher betrieblicher Auswirkungen auszugehen (BAG 29.04.1999 - 2 - AZR 431/98 - AP KSchG 1969 § 1 Krankheit Nr. 36, 19.04.2007 - 2 AZR 239/06 - a.a.O.). - BAG, 06.09.1989 - 2 AZR 19/89
Kündigung, ordentliche: häufige Kurzerkrankungen - Darlegungslasten der Parteien
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2011 - 11 Sa 548/10
Er kann seiner Mitwirkungspflicht auch dadurch genügen, indem er substantiiert darlegt, warum aus den in der Vergangenheit liegenden Krankheitszeiten nach Auskunft der behandelnden Ärzte nicht mit einer negativen Prognose zu rechnen ist (…BAG 07.11.2002 - a.a.O.; 06.09.1989 - 2 AZR 19/89 - NZA 1990, 553). - BAG, 27.11.2003 - 2 AZR 692/02
Außerordentliche Kündigung - Klageschrift - Auslegung
Auszug aus LAG Rheinland-Pfalz, 20.10.2011 - 11 Sa 548/10
Das Bundesarbeitsgericht lässt es, in analoger Anwendung des § 167 ZPO genügen, dass bei Einlegung der Kündigungsschutzklage innerhalb der Drei-Wochen-Frist, diese alsbald zugestellt wird (BAG 27.11.2003 - 2 AZR 692/02 - AP Nr. 27 zu § 319 ZPO).